Photovoltaik für Gewerbe
 

Grenzen und Richtlinien für Photovoltaikanlagen

Von D.H. 09.01.2021

Je nach Größe einer Photovoltaikanlage gelten unterschiedliche Normen, Gesetze und Richtlinien. Diese werden zudem ständig überarbeitet und verbessert. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen helfen, im Dschungel der Möglichkeiten, den Überblick zu bewahren.




Einspeisevergütung nach EEG

Die Energiewende in Deutschland wird besonders durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) geregelt. Bekanntester Sprössling des Gesetzes ist die sogenannte EEG-Umlage. (Fast) jeder in Deutschland zahlt eine sog. EEG-Umlage pro verbrauchter Kilowattstunde Strom. Die Höhe der Umlage beträgt im Jahre 2021 6,50 ct. / kWh. Aus den Einnahmen dieser Umlage werden Erneuerbare Energien gefördert.

Photovoltaikanlagen bis 100kWp (Kilowatt-Spitzenleistung) werden direkt über die sogenannte Einspeisevergütung gefördert. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage kann man also seinen überschüssigen Strom ganz einfach verkaufen. Der Netzbetreiber ist nach EEG verpflichtet diesen abzukaufen.

Der Preus zu dem der Netzbetreiber den Strom abkaufen muss ist übrigens über 20 Jahre festgeschrieben. Er richtet sich nach dem Vergütungssatz, welcher zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage galt.

Die aktuellen Vergütungssätze findet man auf der Seite der Bundesnetzagentur (link).


Direktvermarktung

Als Betreiber einer größeren Photovoltaikanlage zwischen 100 und 750 kWp kann man seinen Strom nicht so einfach an den Netzbetreiber verkaufen, wie im vorigen Beispiel über die EEG-Umlage.

Hier ist man verpflichtet, seinen Strom „direkt zu-vermarkten“. Mit anderen Worten: Der überschüssige Strom soll an der Strombörse in Leipzig zu Börsenpreisen verkauft werden.

Muss nun jeder Landwirt mit einer PV-Anlage auf dem Kuhstall ein Börsenbroker werden? Nein!

Mittlerweile haben sich einige Unternehmen als sog. „Direktvermarkter“ darauf spezialisiert den Handel und den Verkauf des Stromes ihrer Kunden zu übernehmen. Neben Start-Ups wie Next-Kraftwerke (link), bieten auch etablierte Energiekonzerne wie eon (link) ihre Dienste feil.

In der Regel ist der Börsenerlös des Photovoltaikstroms typischerweise deutlich geringer als die Einspeisevergütung nach EEG. Ein Teil der EEG-Umlage wird deshalb für die sogenannte Marktprämie verwendet. Mit dieser Prämie werden die Erlöse aus dem Börsenverkauf aufgestockt. Damit werden auch Anlagen dieser Größe wirtschaftlich attraktiver.


Ausschreibung

Anlagen mit einer Leistung größer 750 kWp müssen in Deutschland an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen (link) um über das EEG gefördert zu werden. Die Bundesnetzagentur schreibt in regelmäßigen Abständen Projektvolumina aus (z.B. 100 MWp). Die Projektierer versuchen nun möglichst günstig Solarparks zu bauen. Jeder Projektier darf sein Angebot abgeben (z.B. Freiflächenanlage mit 2MWp zu einem Strompreis von 5,4ct/kWh). Die günstigsten Bieter bekommen den Zuschlag.


Umlage auf Eigenverbrauch

Wie zuvor beschrieben wird auf (fast) jede verbrauchte Kilowattstunde Strom in Deutschland die sogenannte EEG-Umlage von 6,5ct (2021) fällig. Dies trifft auch auf den eigens erzeugten Strom zu, jedoch in reduzierter Form. Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch beträgt nur 40% der üblichen EEG-Umlage, also in 2021 2,6ct. / kWh. Anlagen kleiner 10 kW sind schon länger von dieser Umlage befreit: seit 2021 auch alle Anlagen kleiner 30kWp befreit.

Um zu bestimmen wie viel Strom selbst verbraucht wird ein Erzeugungszähler benötigt.


Erzeugungszähler

Ein Erzeugungszähler wird bei Anlagen ab 30kWp verpflichtend. Er zählt den erzeugten Strom und ist damit Teil des Messkonzeptes, welches gemeinsam mit dem Netzbetreiber bestimmt wird. Bei großen Anlagen kommen hier – aufgrund der großen Ströme - typischerweise Messwandlerzähler zum Einsatz.


Rundsteuerempfänger

Typischerweise schreiben Netzbetreiber die Fernsteuerbarkeit von Anlagen größer 100kWp vor. Netzbetreiber haben dadurch die Möglichkeit mittels „Einspeisemanagement“ ihr Netz vor Überlastung zu schützen.

Rein technisch wird dies mit Hilfe von Rundsteuerempfängern umgesetzt. Rundsteuerempfänger sind Empfangseinheiten, welche – meist über das Mobilfunknetz - mit dem Netzbetreiber kommunizieren können. Ist zu viel Strom im Netz, beispielsweise wenn an einem Ferientag mittags die Sonne scheint und es gleichzeitig windet, kann der Netzbetreiber die Einspeisung dieser großen Anlagen drosseln. Typische Drosselstufen dabei sind 100%, 60%, 30%, 0%.

In der Praxis versuchen Netzbetreiber diese Drosselung zu vermeiden, denn für die ausgefallenen Kilowattstunden sind sie entschädigungspflichtig.